Immundefekt und Schwerbehinderung
Je nachdem, wie stark Sie der Immundefekt beeinträchtigt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis bei der an Ihrem Wohnort zuständigen Behörde, meistens dem Versorgungsamt, beantragen. Dem Antrag sollten Sie Befunde des Hausarztes, von Fachärzten oder von Krankenhäusern beilegen. Seit dem 1. Januar 2013 kann der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgestellt werden. Die Bundesländer bestimmen aber selbst, ab wann sie den neuen Ausweis ausgeben. Mit einem Schwerbehindertenausweis haben Sie besondere Rechte. Zum Beispiel genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz, haben Anspruch auf Zusatzurlaub, auf Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer oder – je nach Beeinträchtigung – auf kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.
Mehr Informationen zum Thema Schwerbehinderung erhalten Sie im Ratgeber für Menschen mit Behinderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder im Familienratgeber der Aktion Mensch. Auch Selbsthilfegruppen, das örtliche Sozialamt sowie Kranken- und Pflegekassen informieren Sie über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Familienratgeber der Aktion Mensch